Dauergrabpflege
Nach eingehender Beratung richtet sich die Dauergrabpflege und Bepflanzung nach Ihren persönlichen Vorstellungen, unter Berücksichtigung der örtlichen Begebenheiten. Die daraus entstehenden Kosten werden über eine Laufzeit von 5 bis 30 Jahren festgehalten. Nachforderungen sind somit ausgeschlossen.
Alle Zahlungen für die Dauergrabpflege der Grabstätte werden an die Treuhandstelle (Genossenschaft Badischer Friedhofsgärtner eG geleistet). Die Treuhandstelle verwaltet Ihre Einzahlungen und zahlt dem von Ihnen beauftragten Friedhofsgärtner jährlich die vertraglich vereinbarten Summen aus. Somit ist die Ausführung Ihres Vertrages über die gesamte Laufzeit gewährleistet.
In unregelmäßigen Intervallen veranlasst die Treuhandstelle unangekündigte Prüfungen der ihr anvertrauten Dauergrabpflegestellen.
Bei diesen Durchgängen werden alle Grabstellen des Friedhofsgärtners auf Sauberkeit, Zustand der Grabstätte und die Erfüllung der vertraglichen Vereinbarungen geprüft.
Ein Dauergrabpflegevertrag ist sowohl als Vorsorgevertrag, als auch für eine bereits bestehende Grabstätte abschließbar!
Aktuelles Urteil
Kosten für Grabpflege gerichtlich anerkannt.
Das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main entschied, dass die Grabpflege für einen verstorbenen Ehepartner und die Vorsorge für die eigene Grabpflege zu einer angemessenen Lebensführung gehören.
Dies gilt auch, wenn ein älterer Mensch in einem Altenheim lebt und die Pflegekosten von der Sozialhilfe getragen werden. Das Sozialamt kann nicht verlangen, dass ein Dauergrabpflegevertrag gekündigt wird, damit dieses Geld für die Heimpflege zur Verfügung steht.
www.dauergrabpflege-baden.de
Folgende Daten benötigen wir zum Abschluss eines Grabpflegevertrags
Mit unserer Filiale in Karlsruhe sind wir der ideale Ansprechpartner rund um Blumen und Gestecke. Unsere erfahrenen Mitarbeiter*innen beraten Sie gerne. In unserem liebevoll und detailreich eingerichteten Fachgeschäft finden Sie immer das Richtige:
- Vor- und Zuname des Verstorbenen
- Sterbedatum
- Name des Friedhofes
- Angabe der genauen Lage der Grabstätte
- Nutzungsdauer bzw. Restlaufzeit
- Bepflanzungswünsche
- Angabe der Vertragsart
- Ihre Anschrift und Telefonnummer
Nach Besichtigung der Grabstätte erstellen wir Ihnen gerne ein unverbindliches und kostenloses Angebot.
Wir bieten mehrere Vertragsarten an:
- Zeitlich unbeschränkte Verträge für Pflege und/oder Bepflanzung. (Kündigungsfrist 3 Monaten zum Jahresende.)
- Befristete Verträge für Pflege und/oder Bepflanzung
- Dauergrabpflegeverträge